Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Für alle unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen und Beratungen gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen, die einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages bilden. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, binden uns nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Durch die stillschweigende Annahme unserer AGB erkennt der Kunde -unter Verzicht auf seine eigenen- unsere Bedingungen an. Aktuelle Angaben zu unserer Akkreditierung insbesondere zum Umfang unserer akkreditierten Verfahren finden Sie auf unserer Homepage.

2. Angebote, Auftragsannahme

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Ausführung zustande. Alle besonderen Vereinbarungen, insbesondere mündliche oder fernmündliche Abmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich/per Mail bestätigt werden.

3. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Leistungen in ein EU-Mitgliedsland sind i.d.R. von der Umsatzsteuer befreit, sofern der Auftraggeber dem TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser die EU-Identifikationsnummer seines Unternehmens mitteilt. Die Leistungen in ein Nicht-EU-Land sind i.d.R. von der Umsatzsteuer befreit, sofern der Auftraggeber dem TZW die nationale Steuernummer seines Unternehmens mitteilt. Ein Zurückbehaltungsrecht bzw. Aufrechnungsrecht besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, nicht aber bei bestrittenen Gegenansprüchen.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Forderungen sind sofort netto ohne Abzug zahlbar. Ab dem 31. Tag nach Rechnungsstellung sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen. Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in voller Höhe des zu erwartenden Rechnungsbetrages zu verlangen. Bei Aufträgen, deren Abwicklung mehr als zwei Monate in Anspruch nimmt, haben wir das Recht, entsprechend dem Arbeitsfortgang Teilrechnungen zu stellen. Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Zahlungseingang weitere Leistungen abhängig zu machen.

5. Haftung

Eine Haftung des TZW im Rahmen dieses Auftrages ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften zwingend etwas anderes bestimmen. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist in jedem Falle ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen das TZW, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am überlassenen Gegenstand selbst entstanden sind, können vom Vertragspartner nur geltend gemacht werden bei grobem Verschulden des TZW oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird hinsichtlich der vertragstypischen, voraussehbaren Schäden. Im Übrigen ist die Haftung - insbesondere für Folgeschäden – ausgeschlossen. Haftungsansprüche aller Art sind unabhängig vom Rechtsgrund auf die Höhe des dem Auftrag zugrundeliegenden Rechnungsbetrages begrenzt.

6. Verwendung unserer Gutachten, Stellungnahmen und Berichte

Gutachten, Stellungnahmen und Berichte werden ausschließlich dem Auftraggeber übersandt und sind nur für den eigenen Dienstgebrauch bestimmt. Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwendung für gewerbliche Zwecke bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Davon ausgenommen ist die Verwendung für Zertifizierungszwecke. Im akkreditierten Bereich wird bei Analysenergebnissen ohne Bezug zu einer Entscheidungsregel im Prüfbericht keine Messunsicherheit angegeben. Auf Wunsch werden dem Kunden die Messunsicherheiten mitgeteilt.

7. Prüfstelle Wasser

Prüfgegenstände sind kostenfrei anzuliefern und nach erfolgter Prüfung vom Auftraggeber abzuholen. Auf Wunsch bewirken wir Verpackung und Versand nach bestem Ermessen, haften aber nicht für billigste Verfrachtung. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Spediteur. Alle Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Werden nach entsprechender Aufforderung Prüfgegenstände nicht innerhalb eines Monats abgeholt und wird auch keine Versandanweisung erteilt, so kann der Prüfgegenstand für Rechnung des Auftraggebers veräußert oder verschrottet werden. Eine Gewähr für bestmöglichen Verkauf kann nicht übernommen werden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich aus dem Rechtsgeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft ist Karlsruhe.

9. Umgang mit Kundeninformationen

Wenn das TZW gesetzlich verpflichtet ist, Informationen über Prüftätigkeiten an Dritte weiterzugeben, wird dies ohne Rücksprache mit dem Kunden durchgeführt. Der Kunde wird jedoch, sofern nicht gesetzlich verboten, über die bereitgestellten Informationen informiert. In allen anderen Fällen erfolgt keine Weitergabe von solchen Informationen unserer Kunden ohne deren vorheriger Zustimmung.

10. Teilunwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an deren Stelle die wirksame Bestimmung oder Handhabung, die den unwirksamen Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis entspricht oder am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

Stand: Juli 2022

AGB TZW (pdf-Datei)