Dritte Änderung der KTW-BWGL umfasst auch Elastomere

Elastomere sind in einer Vielzahl an Produkten enthalten, die mit Trinkwasser in Berührung kommen.

Seit dem 7. März 2022 fallen auch die Elastomere und die thermoplastischen Elastomere (TPE) in den Anwendungsbereich der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL). Diese ist seit März 2021 gültig und umfasste bisher bereits Kunststoffe, organische Beschichtungen sowie Schmierstoffe.

Durch die Überführung der Elastomere und TPE in die KTW-Bewertungsgrundlage ist eine neue Positivliste der Ausgangsstoffe für diese Materialien gültig. Entsprechend stehen bei manchen Elastomerqualitäten jetzt Nachprüfungen auf Grenzwerte der verwendeten peroxidischen Vernetzungsmitteln an. Andere Elastomermaterialien wiederum werden jedoch auf Grund der Veränderungen in den Positivlisten nach dem Ende der Übergangsfrist am 01.03.2025 voraussichtlich wegfallen. Endkunden von Elastomerbauteilen wie O-Ringen können „alte“ Prüfberichte nach Elastomerleitlinie bis zum 01.03.2025 im Rahmen einer Zertifizierung weiterverwenden. Gleichzeitig dürfen diese maximal 10 Jahre alt sein. Nach dem März 2025 sind nur noch Prüfberichte nach KTW-BWGL für Elastomere und TPE gültig.

Produktgruppen nach trinkwasserberührender Oberfläche

Die Einteilung der Bauteile oder Produkte erfolgt nach der Überführung der Elastomere und TPE auch hier entsprechend der trinkwasserberührenden Oberfläche im zusammengesetzten Produkt. Rohre und Schläuche sowie Ausrüstungsgegenstände mit einer Oberfläche über 10 % fallen in die Gruppe P1 und müssen somit den höchsten Anforderungen entsprechen. Zwischen 1 % und 10 % liegen die Bauteile in der Gruppe P2 und unterhalb 1 % in der Gruppe P3. Je nach Eingruppierung wird ein Konversionsfaktor für die Berechnung der Ergebnisse vorgegeben. Diese müssen jeweils verschiedenen Grenzwerten standhalten.

Mit der 3. Änderung der KTW-BWGL wurde diese um einen Passus ergänzt, dass Oberflächenanteile von Bauteilen aus den gleichen Basispolymeren aufzusummieren sind. Diese Änderung gilt für alle Materialien in der KTW-BWGL. Hieraus kann z. B. eine Eingruppierung von mehreren P3-Komponenten aus dem gleichen Material in die Risikogruppe P2 resultieren. Eine Ausnahme bei der Regelung ist, dass Ring- und Spaltdichtungen niemals in die Risikogruppe P1 eingruppiert werden, sondern auch nach Aufsummierung maximal in der Gruppe P2 landen können.

Anforderungen bei Prüfung nach DIN EN 16421

Die Anforderungen bei der Prüfung nach DIN EN 16421 sehen für Kunststoffe und Beschichtungen nur einen Grenzwert vor. Dieser ist unabhängig vom Einsatzbereich. Für Produkte oder Bauteile nach Anlage D (Elastomere) gibt es je nach Einsatzbereich drei verschiedene Grenzwerte, welche einzuhalten sind. Die Nomenklatur geht hierbei von M1 (höchste Anforderungen), z. B. für Rohre oder Schläuche, bis M3 (geringste Anforderungen) für kleinflächige Bauteile von Ausrüstungsgegenständen.

Die TZW Prüfstelle Wasser ist bereits als Prüflaboratorium für die Prüfung nach KTW-BWGL akkreditiert und steht für weitergehende Informationen gerne zur Verfügung.

Zu den Dienstleistungen der Prüfstelle Wasser

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