Einheitliche EU-Hygienenormen für Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser

Materialprüfung in der TZW Prüfstelle

Im April 2024 wurden nach der Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie Anfang 2021 jetzt sechs Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit hat die EU-Kommission die Anforderungen an die hygienische Beschaffenheit von Materialien, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, verbindlich und einheitlich geregelt.

Die sechs Rechtsakte bestehen aus Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten. Ab dem 31. Dezember 2026 sind diese in Kraft und regeln neben den Materialprüfungen an sich auch beispielweise das Konformitätsbewertungsverfahren, die Positivliste der Ausgangssubstanzen oder die Kennzeichnung der geprüften Materialien und Produkte. In dem Regelwerk ist eine nationale Übergangsregelung bis Ende 2032 vorgesehen.

Die Anforderungen gelten für alle Produkte im Trinkwasser. Hierzu zählen neben den Rohrleitungen in der Wasserversorgung und der Hausinstallation auch Ventile, Pumpen, Armaturen oder Wasserzähler. Die Zertifizierung, die momentan noch optional ist, wird mit dem EU-Regelwerk verpflichtend. Dies bedeutet für alle Hersteller von Produkten im Trinkwasserbereich, dass diese ihre Produkte nur noch einmal prüfen und zertifizieren lassen müssen. Dieses Zertifikat ist dann in der gesamten EU gültig.

Die Prüfstelle Wasser am TZW unterstützt Hersteller und Unternehmen im Rahmen der Prüfung und Zertifizierung nach dem neuen EU-Regelwerk.

Weitere Informationen

> Amtsblatt der Europäischen Union | Ausgabe 23/04/2024 (EN)

> Dienstleistungen der TZW Prüfstelle

 

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