Das Umweltbundesamt hat in der § 20-Liste Höchstkonzentrationen für Antiscalant-Wirkstoffe nach Abschluss der Aufbereitung angekündigt. Betreiber von Nanofiltrations- und Umkehrosmoseanlagen sollten diesbezüglich ihre Aufbereitung und die eingesetzten Produkte prüfen, um sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten zu können.
Nanofiltrations- und Umkehrosmoseanlagen zur Trinkwasseraufbereitung werden häufig durch den Zusatz sogenannter Antiscalants in das Rohwasser betrieben. Die Zugabe von Antiscalants ermöglicht einen ressourceneffizienten Betrieb der Nanofiltrations- und Umkehrosmoseanlagen im Wasserwerk, wodurch beispielsweise Energie- und Wasserverbrauch reduziert werden. Typischerweise werden Antiscalant-Wirkstoffe von Umkehrosmosemembranen mit einem Rückhaltegrad von über 99 % zurückgehalten.
Das Umweltbundesamt hat am 15.12.2025 Höchstwerte für Antiscalants nach Abschluss der Aufbereitung in die Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 Trinkwasserverordnung angekündigt. Die zulässigen Höchstwerte variieren je nach Antiscalant-Wirkstoff und hängen somit vom jeweils eingesetzten Antiscalant-Produkt ab. In Wasserwerken werden häufig Produkte verwendet, die auf der Phosphonsäure DTPMP basieren. Für diesen Stoff wurde ein gesundheitlicher Orientierungswert (GOW) von 3,0 µg/L nach Abschluss der Aufbereitung festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass auch nicht vollständig substituierte Derivate in diesen Wert einbezogen werden. Darüber hinaus gilt ein Maßnahmen-GOW von 10 µg/L. Wird der GOW überschritten, darf die Maximalkonzentration höchstens 10 µg/L betragen. Gleichzeitig sind Maßnahmen einzuleiten, um den GOW wieder zu unterschreiten.
Die angekündigten Höchstwerte treten erst mit der nächsten Aktualisierung der § 20-Liste in Kraft. Die vollständige Ankündigung ist beim Umweltbundesamt zu finden (Link: Ankündigung vom UBA).
Betreibern von Nanofiltrations- und Umkehrosmoseanlagen wird empfohlen, die eingesetzten Antiscalant-Produkte im Hinblick auf die neuen Anforderungen zu überprüfen. Für die Einordnung der praktischen Relevanz, analytische Nachweise sowie mögliche Optimierungen der Aufbereitungstechnik stehen die Experten und Expertinnen des TZW gerne zur Verfügung - sprechen Sie uns an.