Wenn der risikobasierte Ansatz ernst genommen wird und die Umsetzung nicht nur auf die formelle Pflichterfüllung ohne inhaltlichen Mehrwert abzielt, können die von der Verordnung gebotenen Chancen genutzt werden – ohne nur lästige Papierarbeit zu erzeugen. Das ist das Zwischenfazit von Sebastian Sturm vom TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser in einem aktuell erschienenen „E-Paper“. Dann kann die neue Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) tatsächlich die Versorgungssicherheit stärken und dem Schutz der Trinkwasserressourcen dienen.
Seit der Einführung der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der neuen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) wird der risikobasierte Ansatz intensiv diskutiert. Der Gedanke ist nicht wirklich neu, und inzwischen gibt es viele erfolgreiche Beispiele für die Umsetzung in die Praxis. Mit den richtigen Maßnahmen und einer dazu passenden Softwarelösung liegt in den Anforderungen der Verordnung die Chance, einen echten Mehrwert für den Schutz der Trinkwasserressourcen zu leisten und nicht nur „lästigen Papierkram“ zu verursachen. Was genau es dabei zu beachten gilt und wie das Risikomanagement erfolgreich umgesetzt werden kann, erläutert der TZW-Experte Sebastian Sturm. Auch kleine Wasserversorger können die Anforderungen in der gegebenen Frist erfüllen. Nach der Verordnung sollen mögliche Risiken für die Wasserbeschaffenheit in den Trinkwassereinzugsgebieten identifiziert werden, damit eine entsprechende zielgerichtete Untersuchung des Wassers möglich ist. Durch ein Risikomanagement soll entsprechend dem Vorsorgeprinzip Risiken rechtzeitig vorgebeugt oder ihnen entgegengewirkt werden.
Das komplette E-Paper gibt es hier (pdf-Datei). Die Reihe der „E-Paper“ soll in loser Folge fortgesetzt werden.
Die Softwarelösung RiskPlus wurde vom TZW und der Disy Informationssysteme GmbH entwickelt und unterstützt Wasserversorgungsunternehmen bei der regelwerkskonformen Umsetzung aller Prozessschritte. Sie bietet alle notwendigen Elemente, die sich aus der Trinkwasserverordnung und der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung ergeben. Alle weiteren Informationen zu RiskPlus finden sich auf der Website www.riskplus.info