Was bedeuten die neuen chemischen Parameter für die Wasserversorgung?

Bild: PaniYani/shutterstock

Mit der Novellierung wird die Trinkwasserverordnung um mehrere chemische Parameter erweitert. Gleichzeitig werden Grenzwerte für einige „alte“ Parameter verschärft. Erstmals wurden Grenzwerte für PFAS, Microcystin-LR, Bisphenol A und einige Desinfektionsnebenprodukte festgelegt. Bei anderen Parametern kommt es zu Grenzwertabsenkungen (Chrom, Arsen, Blei) und veränderten Definitionen (relevante Pestizid-Metabolite). Neben dem zunehmenden Aufwand für die analytische Überwachung ist durch diese Änderungen – insbesondere für PFAS und Arsen – auch Handlungsbedarf bei einigen Wasserversorgern zu erwarten.

Neue chemische Parameter

Für die per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS), die nahezu ubiquitär vorkommen und aufgrund ihrer Persistenz und Toxizität von großer Bedeutung sind, wurden zwei Grenzwerte festgelegt, und zwar für die Summe PFAS-20, die 20 perfluorierte Carbon- und Sulfonsäuren einschließt, 0,10 µg/L, sowie für die Summe PFAS-4, bestehend aus vier toxikologisch besonders relevanten Einzelsubstanzen, 0,020 µg/L. Auch für das Algentoxin Microcystin-LR (1 µg/L), den endokrinen Disruptor Bisphenol A (2,5 µg/L) und die Desinfektionsnebenprodukte Chlorit (200 µg/L), Chlorat (70 µg/L) und fünf Halogenessigsäuren (60 µg/L) wurden erstmals Grenzwerte festgelegt. Bei den Desinfektionsnebenprodukten wurden zudem Referenzwerte beschlossen, die am Ausgang des Wasserwerks gelten.

Veränderte Grenzwerte und Definitionen

Bei den Parametern Chrom (5 µg/L), Arsen (4 µg/L) und Blei (5 µg/L) kommt es zu Grenzwertabsenkungen. Diese werden bei Chrom gestaffelt umgesetzt und bei Arsen mit unterschiedlichen Fristen für neue und bestehende Wasserversorgungsanlagen versehen. Beim Geruch wird die bisherige quantitative Bestimmung durch eine qualitative Kontrolle ersetzt. Die geänderte Definition relevanter Pestizid-Metabolite führt dazu, dass der Grenzwert von 0,1 µg/L auch für Metabolite gilt, die während der Wasseraufbereitung zur Bildung schädlicher Transformationsprodukte führen können.

Betroffenheit der Wasserversorgung

Der Aufwand für die analytische Überwachung des Trinkwassers wird zukünftig zunehmen. Die meisten der neuen und veränderten Grenzwerte lassen keine großen Probleme für die Wasserversorgung in Deutschland erwarten. Für die Parameter PFAS, Arsen und teilweise Microcystin-LR wird es jedoch zu Betroffenheiten kommen. Aktuellen Untersuchungen zufolge sind ca. 4 % des Trinkwassers in Deutschland mit höheren PFAS-Konzentrationen belastet als die neuen Grenzwerte zulassen. Auch bei Arsen weist das Rohwasser – vorwiegend geogen bedingt – in einigen Regionen Deutschlands Konzentrationen auf, die den abgesenkten Grenzwert überschreiten. Microcystin-LR kann vor allem in Talsperren zu Zeiten der Algenblüte problematisch werden. Für diese Parameter können daher Änderungen in der Wasserversorgung nötig werden, um durch ein geändertes Rohwassermanagement oder die Ertüchtigung der Aufbereitung die Einhaltung der neuen Grenzwerte zu gewährleisten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Lösungen/Wasseranalytik sowie in einem Info-Flyer zu den Leistungen des TZW.

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