Was folgt aus der Herabsenkung des Bleiwertes in der EU-Trinkwasserrichtlinie?

Ein niedriger Bleigrenzwert für Trinkwasser soll besonders Säuglinge und Kleinkinder schützen. Foto: shutterstock

Aufgrund der hohen Toxizität des Schwermetalls Blei wurde der Grenzwert für Trinkwasser in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter herabgesenkt. Besonders Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere sollen so besonders geschützt werden. Der ursprüngliche Wert von 40 µg/L, der noch in den 70er Jahren gültig war, wurde daher mit der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie vom Dezember 2020 zukünftig nach einer gewissen Übergangszeit auf ein Achtel – nämlich auf 5 µg/L – verringert. Der Beitrag erläutert, wie die Umsetzung für Werkstoffe und Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, funktionieren kann.

Dass das Schwermetall Blei gesundheitsschädlich ist, ist schon seit Jahren bekannt. Jedoch wurden bis in die 1970er Jahre in einigen Regionen Deutschlands noch Bleirohre verbaut, wodurch häufig der erste festgesetzte Grenzwert von 40 µg/L im Trinkwasser nicht eingehalten werden konnte. Blei ist besonders für Säuglinge, Kleinkinder oder Schwangere ungeeignet, sodass das Trinkwasser nicht mehr zur Zubereitung der Nahrung geeignet war. Der bereits herabgesetzte Grenzwert von 25 µg/L von 2003 wurde daher 2013 auf 10 µg/L ein zweites Mal herabgesetzt.

In den Jahren 2017 bis 2019 konnten immer noch teilweise über 20 Wasserversorgungsgebiete in Deutschland den Grenzwert für Blei am Zapfhahn nicht konstant einhalten. Dies ist ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen oder metallene Werkstoffe, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Um die gesundheitlichen Gefahren weiter einzudämmen wurde mit Veröffentlichung der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 am 16. Dezember 2020 neben verschärften Grenzwerten für Legionellen, Chlorat oder Bisphenol A vor allem auch der Grenzwert für Blei in den Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, erneut herabgesetzt. Mit Inkrafttreten zum 12.01.2021 wird damit die Umsetzung in nationales Recht bis zum 12.01.2023 eingeleitet. In einem Zeitraum von 15 Jahren nach Inkrafttreten der vorliegenden Richtlinie sollte bis Ende des Übergangszeitraums der Parameterwert für Blei 5 μg/L betragen. Neue Werkstoffe, die in Trinkwasserkontakt sind, ob für Versorgungs- oder Hausinstallationszwecke gedacht, sollten entsprechend der neuen Richtlinie zur Zulassung den neuen Richtwert einhalten.

Um nachzuweisen, dass keine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität verursacht wird, hat das Umweltbundesamt mit der Empfehlung „Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel“ eine gestaffelte Stagnationsprobung des Trinkwassers veröffentlicht. Hierbei soll das Trinkwasser mit der vom Wasserversorgungsunternehmen gelieferten Qualität aus der Entnahmestelle direkt, nach Stagnationszeiten zwischen 2 und 4 Stunden entnommen und der Wert für Blei bestimmt werden. Eine solche Prüfung bietet das TZW an.

Zur Aufnahme neuer metallener Werkstoffe in die Positivliste der Metall-Bewertungsgrundlage bietet das TZW die Prüfung nach DIN EN 15664-1 bzw. DIN EN 15664-2 an. Hier soll unter Entnahme von Proben über 26 Wochen hinweg die Abgabe von Metallen aus dem metallischen Werkstoff in das Trinkwasser ermittelt werden. Diese werden nach unterschiedlichen Stagnationszeiten gemessen. Für Blei darf der ermittelte Wert bereits jetzt nur 50 % des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung, also 5 µg/L entsprechen. Unter Erprobung mit Hilfe von drei Prüfwässern, sollte eine Beurteilung für die in Europa verteilten Trinkwässer möglich sein. Hier wird neben sehr hartem, neutralem Wasser, weiches, leicht saures als auch weiches, alkalisches Wasser verwendet. Die Positivliste der Metall-Bewertungsgrundlage wird in Zukunft ein anderes Gesicht haben, aber dies bietet auch die Chance für neue Materialien.

Literaturlinks:

 

 

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