Wasserwerke an Bodensee und Rhein kritisieren nachlässige Alarmierung

Wichtige Trinkwasserressource Bodensee. Bild: Tommy Rau/pixabay

Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR) hat anlässlich ihrer Mitgliederversammlung in Karlsruhe auf die Gefährdung der Trinkwasserressourcen aufmerksam gemacht. In den vergangenen Jahrzehnten konnte durch das Engagement der Wasserversorger viel für Schutz und qualitative Verbesserung der Ressourcen erreicht werden. Neben den Auswirkungen des Klimawandels machen den Wasserversorgern jedoch Informationsdefizite bei Schadenslagen große Sorgen.

Ende Juli 2021 kam es in Leverkusen-Bürrig zu einer Explosion im Tanklager des dortigen Entsorgungszentrums. Über den Warn- und Alarmdienst Rhein wurde mitgeteilt, dass es zu keinen Einträgen von Löschmitteln kam. Erst später wurde bekannt, dass sehr wohl Schadstoffe in größerem Umfang in den Rhein eingeleitet wurden und eine Information der stromabwärts liegenden Uferfiltrat-Wasserwerke unterlassen wurde. Hiervon waren die Wasserversorger betroffen, die im Schwesterverband ARW organisiert sind.

Ein weiterer Fall betraf den Trinkwasserspeicher Bodensee. Zum Jahreswechsel 2020/2021 kam es zweimal zu Bränden in einer Firma, in deren Folge PFOS-haltige Löschwässer über die Goldach in den Bodensee eingetragen wurden. Der Fall wurde erst durch einen Schweizer Gerichtsentscheid im Frühjahr 2022 öffentlich bekannt. Eine Information der 12 Seewasserwerke am Bodensee mit mehreren Millionen Trinkwasserkunden über den Warndienst erfolgte nicht. Für Gefahrenlagen fordert die AWBR daher eine zuverlässige, umfassende und zügige Information, um notfalls und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung ergreifen zu können.

Grundwässer, Seen und Fließgewässer sind wertvolle und unverzichtbare Ressourcen für die Trinkwasserversorgung. Mit dem „Europäischen Fließgewässermemorandum“ (ERM) und dem „Europäische Grundwassermemorandum“ (EGM), das unter Federführung der AWBR entstand, haben die Arbeitsgemeinschaften der Wasserwerke aus 18 Ländern ihre Forderungen zum Trinkwasserschutz dargelegt. Die zentralen Forderungen sind:

  • Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung bei Nutzungskonflikten. 
  • Wasserressourcen sind Allgemeingut und essentielle Lebensgrundlage für deren natürliche Beschaffenheit in ausreichender Menge durch nachhaltige Bewirtschaftung Vorsorge zu treffen ist.
  • Für das Schutzziel Trinkwasserressource gilt «zero pollution». Vorhandene Belastungen aus allen Bereichen unserer Gesellschaft sind daher zügig zu minimieren.
  • Hersteller haben Verantwortung zu übernehmen durch vollständige Bewertung aller Stoffe, Anlagensicherheit und Störfallvorsorge. 
  • Behörden und politische Entscheidungsträger stehen in der Pflicht Wasserressourcen durch geeignete Vorkehrungen und Überwachung zu schützen.

Letztlich ist der Schutz unserer Trinkwasserressourcen eine gesellschaftliche Aufgabe, für die wir alle in gemeinsamer Verantwortung stehen.

Links zum Grundwassermemorandum, Fließgewässermemorandum und weitere Informationen zur AWBR auf der Website www.awbr.org.

Gemeinsame Pressemitteilung von AWBR, TZW und Stadtwerken Karlsruhe

 

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