Welche zukünftigen gesetzlichen Vorgaben für PFAS im Trinkwasser durch Aktivkohlefiltration erreicht werden können

Filterversuche mit Aktivkohle im Pilotmaßstab

In der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie sind Parameterwerte für poly- und perfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) aufgeführt, die bis 2023 in nationales Recht zu überführen sind. Den Mitgliedsstaaten obliegt es bis 2026 die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen im Trinkwasser eingehalten werden. Neben einem Parameter, der den Gesamtgehalt an per- und polyfluorierten Alkylverbindungen beschreibt („PFAS gesamt“), ist eine maximale Summenkonzentration von 20 perfluorierten Einzelsubstanzen in Höhe von 0,10 µg/L genannt („Summe der PFAS“). Bislang beziehen sich die zuständigen Gesundheitsbehörden häufig auf gesundheitliche Orientierungswerte (GOW) oder Leitwerte (LW), die das Umweltbundesamt (UBA) für PFAS veröffentlicht hat. Diese liegen für kurzkettige PFAS meist im einstelligen µg/L-Bereich und sind demnach also deutlich höher. Daher stellt der Parameterwert „Summe der PFAS“ in Höhe von 0,1 µg/L in den meisten Belastungsfällen eine deutliche Verschärfung der Grenzwertsituation dar.

Nahezu zeitgleich mit der Veröffentlichung der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie wurde von der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) eine Risikoabschätzung veröffentlicht, die vier langkettige PFAS betrifft (PFHxS, PFOS, PFOA und PFNA). Basierend auf dieser Risikobetrachtung lässt sich als akzeptable Belastung eine Summenkonzentration für die vier PFAS im unteren ng/L-Bereich auch im Trinkwasser ableiten. Ob dieser Wert zukünftig in die Gesetzgebung Eingang finden wird, ist aktuell noch nicht abschließend geklärt.

Durch die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie werden bei dem Vorliegen einer Rohwasserbelastung mit perfluorierten Stoffen auch höhere Anforderungen an die Trinkwasseraufbereitung zur Entfernung der PFAS gestellt. Bei erhöhten PFAS-Konzentrationen in Rohwässern, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, kommt bisher in den meisten Fällen Kornaktivkohle in Festbettadsorbern zum Einsatz .Die Wirksamkeit von Aktivkohlefiltern im Hinblick auf die erreichbare Filterlaufzeit zur Einhaltung der neuen EU-Parameterwerte für PFAS hängt wesentlich von dem im Einzelfall vorliegenden Substanzspektrum, den Konzentrationen der einzelnen Vertreter aus der Gruppe der PFAS, der organischen Hintergrundmatrix sowie den Adsorptionseigenschaften der Aktivkohle ab. Aufgrund der unterschiedlichen Adsorbierbarkeit der einzelnen PFAS und der damit verbundenen konkurrierenden Adsorption im Aktivkohlefilter mit Verdrängungseffekten sind die erreichbaren Filterlaufzeiten fallspezifisch und können in der Regel nicht aus Erfahrungswerten abgeschätzt werden. Insbesondere bei Rohwasserbelastungen mit PFBA oder PFPeA ist zu prüfen, ob ein Parameterwert von 0,10 µg/L für die Summe der 20 PFAS-Einzelverbindungen im Ablauf der Aktivkohlefilterstufe stets eingehalten werden kann.

Das TZW führt Machbarkeitsstudien mit Bewertung der Kosten und der Wirtschaftlichkeit der Aktivkohlefiltration bei mit PFAS belasteten Rohwässern basierend auf Filterversuchen im Pilotmaßstab durch. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem technisch-wissenschaftlichen Know-how zur Verfügung.

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