Begrenzung des Chloratgehaltes in Natriumhypochloritlösungen

Beispiel für Natriumhypochloritlösung (Handelsware)

Ziel des Vorhabens war es, detaillierte Informationen über auf dem Markt verfügbare Natriumhypochloritlösungen und den Chloratanteil der beim WVU angelieferten Produkte sowie zur Chloratbildung in Abhängigkeit von den Lagerbedingungen zu erhalten. Im Ergebnis wurden Empfehlungen für die Überarbeitung der DIN EN 901 sowie zu von der Temperatur abhängigen Lagerzeiten im Wasserwerk erarbeitet. 

Ziel des Forschungsprojektes war es, detailliertere Informationen über den Natriumchloratgehalt in auf den Markt verfügbaren Natriumhypochloritlösungen und deren Veränderung auf dem Lieferweg bis zum Anwender zu erhalten. Hierzu wurden Vorort-Recherchen sowie Laborversuche zur Erfassung der Bildung von Chlorat in Abhängigkeit von der Temperatur und der Standzeit durchgeführt.

Im Ergebnis wurde vorgeschlagen, in der DIN EN 901 festzulegen, dass der zulässige Natriumchloratanteil von 5,4 %, bezogen auf die Konzentration an freiem Chlor, zum Zeitpunkt der Lieferung an den Anwender einzuhalten und das Liefergebinde vom Abfüller mit Abfülldatum und einer temperaturempfindlichen Etikettierung zu versehen ist.

Bei Einhaltung der Anforderungen sind bei Lagertemperaturen von 20 °C beim WVU Lagerzeiten von > 6 Wochen möglich, ohne dass bei der Dosierung in Deutschland üblicherweise eingesetzter Chlorzugabemengen, die zulässigen Höchstwerte von Chlorat im Trinkwasser überschritten werden.

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