Bewertung des Abbauverhaltens von Chemikalien in Trinkwasserressourcen

Empfehlungen zur Durchführung eines einfachen und "kalten" Abbautests nach OECD TG 309 mit Befundstoffen in Wasserressourcen

Wörterbuch Beschreibung des Wortes "Persistenz"

Die problematischste intrinsische Stoffeigenschaft

Für viele Stoffe, die in Wasserressourcen nachgewiesen werden, fehlt eine abschließende Bewertung ihrer intrinsischen Abbaubarkeit. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt hat das TZW Empfehlungen für eine einfache und kostengünstige Durchführung eines testrichtlinienkonformen und validen „kalten“ Abbautests nach OECD TG 309 erarbeitet.

Auf die Gefährdung der Trinkwasserressourcen durch persistente und mobile Stoffe wird seit Jahrzehnten hingewiesen. Eine fehlende bzw. unzureichende intrinsische Abbaubarkeit (Persistenz) wird wissenschaftlich als die problematischste Stoffeigenschaft einer Chemikalie bewertet. Sie verursacht eine Anreicherung in der Umwelt und verhindert einen Abbau der Kontamination auch bei Beendigung der Emissionen. Dies erhöht die Exposition sowie die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Effekten und macht eine quantitative Risikoabschätzung unmöglich. Für zahlreiche Befundstoffe, welche teilweise seit Jahrzehnten in den Wasserressourcen detektiert werden, fehlt allerdings nach wie vor eine abschließende Bewertung ihrer intrinsischen Abbaubarkeit in der aquatischen Umwelt durch die verantwortlichen Unternehmen. Für Wasserversorgungsunternehmen (WVU), Überwachungs- und Regulierungsbehörden ist es aber essenziell zu wissen, ob die in den eigenen Wasserressourcen detektierten Chemikalien persistent sind und somit gegebenenfalls eine Bedrohung für die Trinkwassergewinnung darstellen.

Wenn eine Chemikalie, die keine besondere Relevanz für Böden oder Sedimente hat, im Screening nicht vom Verdacht einer fehlenden oder unzureichenden intrinsischen Abbaubarkeit entlastet wurde, empfiehlt die ECHA, standardmäßig immer zuerst den Abbautest nach OECD TG 309 durchzuführen. Ziel dieses Abbautests ist es, die intrinsische aerobe biologische Abbaubarkeit nachzuweisen und eine valide Halbwertszeit des aeroben biologischen Abbaus (DegT50) im Oberflächenwasser abzuleiten. Ein valides Ergebnis kann unter Umständen auch ohne 14C-Markierung der Testsubstanz erreicht werden (sog. „kalter“ Test). Analytisch ist dafür lediglich die Quantifizierung der Testsubstanz selbst und nur in der Wasserphase erforderlich. Dies wird insbesondere für persistente und mobile Chemikalien erwartet. Durch den Verzicht auf eine 14C-Markierung der Testsubstanz kann für Befundstoffe in den eigenen Wasserressourcen ein valider Abbautest nach OECD TG 309 auch von WVU und Behörden mit entsprechender Laborinfrastruktur und etablierter Analytik einfach, kostengünstig und effizient durchgeführt werden.

Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt wurden Empfehlungen für eine einfache und kostengünstige Durchführung eines testrichtlinienkonformen und validen „kalten“ Abbautests nach OECD TG 309 in Form eines Sachverständigengutachtens erarbeitet. Die Empfehlungen gelten ausschließlich für solche Testsubstanzen, für die im Testverlauf keine ausgeprägte und signifikante Konzentrationsabnahme in der Wasserphase erwartet wird und sollen einem breiten Anwenderkreis die Durchführung eines solchen Abbautests für Befundstoffe in den eigenen Wasserressourcen erleichtern. Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Testbedingungen (Temperatur, Konzentrationsbereich der Testsubstanz, Inokulum) so zu wählen, dass für die Testsubstanz standardisierte, allgemeingültige, vergleichbare und umweltrelevante Ergebnisse erzielt werden.

Im veröffentlichten Gutachten werden auch die Kriterien, bei deren Erfüllung eine Chemikalie als Testsubstanz für einen "kalten" Abbautest nach OECD TG 309 potenziell geeignet ist, sowie eine Liste mit 832 für die Durchführung eines solchen Tests priorisierten Stoffen, die in Wasserressourcen nachgewiesen wurden, vorgestellt.

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