Kationenaustauscher werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik seit über 30 Jahren in Enthärtungsanlagen in der Trinkwasser-Installation eingesetzt. Das hierfür verwendete Harz war bislang im Anwendungshinweis der Liste der Aufbereitungsstoffe des Umweltbundesamtes (UBA) aufgeführt. Mit einer Studie, die vom TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser erstellt wurde, ist nun das Antragsverfahren der figawa zur Aufnahme des Aufbereitungsstoffes in die §20-Liste des UBA positiv abgeschlossen.
Der Aufbereitungsstoff starksaures Kationenaustauscherharz mit Sulfonsäuregruppen in Natriumform wird seit Jahrzehnten zur Härteverminderung in Enthärtungsanlagen in der Trinkwasser-Installation eingesetzt. So wird darauf bereits in der Trinkwasserverordnung und in den Technischen Regeln in den 1980er Jahren verwiesen. Für die Enthärtungsanlagen gibt es ein allgemein anerkanntes technisches Regelwerk und Anlagen, die diese Anforderungen erfüllen, werden von der DVGW Cert GmbH zertifiziert. Durch die Änderungen der gesetzlichen Regelungen war es erforderlich, Kationenaustauscher für Enthärtungsanlagen als Aufbereitungsstoff in die Liste des UBA für Aufbereitungsstoffe aufzunehmen. Da das Verfahren der erweiterten Wirksamkeitsprüfung des UBA für bereits seit vielen Jahren eingesetzte Stoffe nur eingeschränkt geeignet ist, wurde ein Verfahrensablauf abgestimmt, der auf bestehenden Betriebsdaten und weiteren Erhebungen basiert. Das Verfahren ist nun abgeschlossen.
In der Studie wurden die Wirksamkeit, die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die Auswirkungen auf die Umwelt der in den Enthärtungsanlagen eingesetzten starksauren Kationenaustauscherharze untersucht und erläutert. Bezüglich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit wurde nicht nur auf die Aufnahme und Abgabe von Natriumionen im Rahmen des Enthärtungs- und Regenerationsvorgangs eingegangen, sondern es wurde durch weitergehende Feldversuche auch die mikrobiologische Sicherheit von Enthärtungsanlagen, die der DIN 19636-100 in Kombination mit DIN EN 14743 entsprechen und seitens der DVGW Cert GmbH zertifiziert sind, nachgewiesen. Ebenso zeigt die Studie, dass dem Salzaustrag zur Verminderung der Härte im Trinkwasser im Gesamtkontext der Umweltsalzfrachten eine untergeordnete Rolle zugemessen werden kann. Im März 2024 erging dann der Bescheid, dass der Aufbereitungsstoff bei der Änderung der nächsten § 20-Liste unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Prozesse aufgenommen wird.
Der Text ist ein Auszug aus einem Artikel, der in der DVGW energie wasser praxis 6+7/2024 erschienen ist. Den vollständigen Text können Sie hier (pdf-Datei) nachlesen.
In der Serie PRAXIS: RELEVANT stellt das TZW Beispiele für erfolgreiche Projekte vor, die gemeinsam mit Praxispartnern umgesetzt wurden.