Das Trinkwasser in Deutschland ist von höchster Qualität, die durch die Trinkwasserverordnung und das Technische Regelwerk Wasser vorgegeben und von den Wasserversorgungsunternehmen gesichert wird. Weniger bekannt ist, dass auch die Materialien, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, strengen Qualitätsmerkmalen unterliegen müssen, um eine Verschmutzung oder Kontaminierung des Trinkwassers zu verhindern. Bislang gelten in einzelnen europäischen Ländern unterschiedliche Vorschriften für Materialien im Kontakt mit Trinkwasser. Das wird sich ab 2026 ändern. Die EU-Kommission hat in der europäischen Trinkwasserrichtlinie eine EU-weite Vereinheitlichung der Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser festgelegt.
Ausblick auf die europäische Richtlinie
Ab dem 31.12.2026 wird die nationale Regelung europaweit durch eine neue EU-Richtlinie abgelöst. Für Produkte, die am 31.12.2026 eine gültige nationale Konformitätsbestätigung haben, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2032. Die neue EU-Richtlinie 2020/2184 wird durch folgende Durchführungsbeschlüsse und delegierte Verordnungen umgesetzt, die spezifische Regelungen und Anforderungen festlegen, um die Richtlinie in den Mitgliedstaaten wirksam anzuwenden:
• Europäische Positivlisten (EU) 2024/367
• Methoden für die Prüfung und Akzeptanz von Ausgangsstoffen für die europäischen Positivlisten (EU) 2024/365
• Antragsverfahren zur Aufnahme von Ausgangsstoffen in die Positivliste (EU) 2024/369
• Verfahren und Methoden für die Prüfung und Bewertung von Materialien und Werkstoffen (EU) 2024/368
• Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte (EU) 2024/370
• Kennzeichnung von Produkten (EU) 2024/371
Da sich die nationalen Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA) bereits an der neuen EU-Richtlinie orientieren, bleiben die wesentlichen Bestandteile der Prüfungen erhalten. Wichtige Neuerungen in den neuen EU-Regularien sind das GC-MS Screening zur Untersuchung unerwarteter Substanzen sowie die zusätzliche Migrationsprüfung mit gechlortem Prüfwasser im Kaltwasserbereich.
Die EU-Positivliste basiert im Wesentlichen auf den bisher gültigen nationalen Positivlisten. Einträge in der EU-Positivliste sind allerdings mit einem Ablaufdatum versehen. Die Gültigkeitsdauer der Einträge ist bei der jeweiligen Substanz angegeben. Die Verlängerung muss rechtzeitig vom Hersteller beantragt werden.
Was ist neu im Vergleich zur nationalen Bewertungsgrundlage?
• Zertifizierungspflicht besteht für alle Materialien und Produkte ab 01.01.2027 (Hygiene-Konformitätsbestätigung)
• Migrationsprüfungen im Kaltwasser werden nach EU-Regelwerk in gechlortem und ungechlortem Wasser nach EN 12873-1 durchgeführt.
• Künftig wird ein GC-MS Screening gemäß EN 15768 durchgeführt, um das Migrationswasser auf unerwartete Substanzen zu prüfen.
• Hygiene-Konformitätsbestätigungen können auch nach dem neuen Regelwerk für zusammengesetzte Produkte erworben werden.
• Hygiene-Konformitätsbestätigungen werden in Zukunft zusätzlich zum Baumusterprüfzertifikat ausgestellt.
Die TZW Prüfstelle Wasser ist für die durchzuführenden Prüfungen bestens vorbereitet
Die TZW Prüfstelle Wasser ist für alle notwendigen Prüfungen akkreditiert und hat bereits für die Neuerungen des Regelwerks vorgesorgt und die Prüfkapazitäten im Hinblick auf die künftigen EU-Regularien erweitert. Daher können Prüfungen nach dem neuen EU-Regelwerk ab sofort durchgeführt werden. Außerdem steht die TZW Prüfstelle Wasser in engem Austausch mit europäischen Prüflaboren und Zertifizierungsstellen. Der Leiter der Prüfstelle Dr. Johannes Ruppert ist Vorsitzender der Expertengruppe der europäischen Prüflabore, die sich mit den Prüfungen nach EU-Regelwerk intensiv auseinandersetzen. Die Inspektoren des TZW sind durch die Zertifizierungsstelle des DVGW benannt und berechtigt, die Inspektionen im Rahmen der DVGW Zertifizierung (System 1+) durchzuführen.
Weitere Informationen
Flyer TZW INFO KOMPAKT - Das neue EU-Regelwerk für Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser (pdf-Datei)
Blogbeitrag Anforderungen an Kunststoffe und andere organische Materialien in Kontakt mit Trinkwasser (Link)
Übersicht Dienstleistungen TZW Prüfstelle (Link)