Die Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL) gilt seit dem 21.03.2021 rechtsverbindlich für Kunststoffe, organische Beschichtungen und Schmierstoffe. Im März 2022 wurden Elastomere und thermoplastische Elastomere in die KTW-BWGL aufgenommen mit einer Übergangszeit, die bis 01.07.2026 verlängert wurde. Die TZW Prüfstelle Wasser ist für die KTW-BWGL und die zugrundeliegenden Prüfmethoden akkreditiert und bereits bestens vorbereitet für die Prüfung nach den künftigen EU-Regularien.
Das Trinkwasser muss geschützt werden
Werkstoffe und Materialien, die für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser verwendet werden und Kontakt mit Trinkwasser haben, dürfen nach der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) den Schutz der menschlichen Gesundheit nicht mindern, den Geruch oder den Geschmack des Wassers nicht beeinträchtigen, den mikrobiellen Bewuchs nicht fördern oder Stoffe in Mengen ins Trinkwasser abgeben, die größer sind, als dies bei Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar ist.
Zur Prüfung und Beurteilung der Materialien und Werkstoffe hat das Umweltbundesamt (UBA) auf Grundlage des § 15 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Bewertungsgrundlagen mit Anforderungen an Materialien mit Trinkwasserkontakt erstellt und auf der Webseite des UBA veröffentlicht. Für organische Materialien gilt die KTW-BWGL sowie die Silikon-Übergangsempfehlung
Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien (KTW-BWGL)
Die KTW-BWGL besteht aus einem allgemeinen Teil, welcher die Anforderungen und Prüfungen umfasst, und einem polymerspezifischen Teil mit materialspezifischen Positivlisten, welche die Ausgangsstoffe enthalten, die für die Herstellung der jeweiligen organischen Materialien verwendet werden dürfen. Unter den Anwendungsbereich der KTW-BWGL fallen Kunststoffe, organische Beschichtungen und Schmierstoffe. Für diese gilt die KTW-BWGL seit dem 21.03.2021 rechtsverbindlich. Im März 2022 wurden auch Elastomere und thermoplastische Elastomere (TPE) in die KTW-BWGL aufgenommen, zunächst mit einer Übergangszeit bis zum 01.03.2025, in welcher die Elastomerleitlinie und die TPE-Übergangsempfehlung parallel gelten.
Das UBA hat im Februar 2025 die 3. Änderung der Übergangsregelung Elastomerleitlinie veröffentlicht, mit welcher die Übergangszeit bis zum 01.07.2026 verlängert wird. Diese Verlängerung gilt jedoch nur für Bauteile aus Materialien, deren Rezeptur und Prüfumfang der aktuellen Positivliste entsprechen.
Konformitätsbestätigungen (Hygienezertifizierung)
In den Bewertungsgrundlagen ist nicht festgelegt, wie die Konformität mit den Anforderungen bestätigt werden soll. Daher hat das UBA zeitgleich mit der KTW-BWGL die Empfehlung „Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten“ veröffentlicht, in der die Verfahren zur Ausstellung einer Konformitätsbestätigung und somit zur Erlangung eines (Hygiene-)Zertifikates beschrieben sind. Auf Basis dieser Empfehlung hat die DVGW Cert GmbH entsprechende Zertifizierungsprogramme zum Verfahren 1+ (ZP 1000) und zur Typprüfung (ZP 0800) etabliert, die bei Einhaltung aller Anforderungen in der Ausstellung eines Hygienezertifikats münden.
Rohre und Ausrüstungsgegenstände erfordern das System 1+
Die Zertifizierungsverfahren nach der Empfehlung zur Konformitätsbestätigung können sowohl für einzelne Bauteile als auch für zusammengesetzte Produkte angewendet werden. Die höchsten Anforderungen im Zusammenhang mit der Prüfung nach KTW-BWGL und Zertifizierung nach UBA-Empfehlung werden an Rohre gestellt sowie an Ausrüstungsgegenstände, z. B. Fittings oder Armaturen, die den größten Anteil an der trinkwasserberührten Oberfläche ausmachen (≥ 10 % Anteil). Diese Produkte und Bauteile werden nach KTW-BWGL in die Risikogruppe P1 eingestuft, und sind nach dem sogenannten „System 1+“ zu zertifizieren. Das „1+ System“ umfasst:
- Erstinspektion des Werkes und Entnahme der PrüfmusterTypprüfung nach KTW-BWGL
- werkseigene Produktionskontrolle (Eigenüberwachung)
- jährliche Überwachungsprüfung (Fremdüberwachung)
Die Konformitätsbestätigung erfolgt auf Basis von Prüf- und Inspektionsberichten durch einen akkreditierten Zertifizierer.
Die Typprüfung besteht aus der Rezepturprüfung, der Migrationsprüfung von Bauteilen nach DIN EN 12873-1 und DIN EN 1420 sowie der Prüfung der Förderung der mikrobiellen Vermehrung nach DIN EN 16421.
Bei Produkten mit kleinerem Anteil an der trinkwasserberührten Oberfläche (Risikogruppe P2 und P3) kann die Konformitätsbestätigung nach dem vereinfachten Verfahren auf Basis einer Typprüfung erfolgen.
Die TZW Prüfstelle Wasser ist für die durchzuführenden Prüfungen akkreditiert
Wir sind als Prüflaboratorium für die Prüfungen nach der KTW-BWGL akkreditiert und bieten Ihnen kompetente Ansprechpartner. Darüber hinaus führen unsere Inspektoren im Auftrag der DVGW CERT GmbH die Fachaudits im Rahmen der Erstinspektion des Werkes und der jährlichen Überwachungsprüfungen durch.
Außerdem sind wir bereits auf die zusätzlichen Prüfungen im Hinblick auf die künftigen EU-Regularien vorbereitet und für die zugrundeliegenden Prüfmethoden akkreditiert (pdf-Datei).
Ausblick auf die europäische Richtlinie
Ab dem 31.12.2026 wird die nationale Regelung europaweit durch eine neue EU Richtlinie abgelöst. Für Produkte, die am 31.12.2026 eine gültige nationale Konformitätsbestätigung haben, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2032. Die neue EU-Richtlinie 2020/2184 wird durch sechs Durchführungsbeschlüsse umgesetzt, welche spezifische Regelungen und Anforderungen festlegen, um die Richtlinie in den Mitgliedstaaten wirksam anzuwenden:
- Europäische Positivlisten (EU) 2024/367
- Methoden für die Prüfung und Akzeptanz von Ausgangsstoffen für die europäischen Positivlisten_(EU) 2024/365
- Antragsverfahren zur Aufnahme von Ausgangsstoffen in die Positivliste_(EU) 2024/369
- Verfahren und Methoden für die Prüfung und Bewertung von Materialien und Werkstoffen_(EU) 2024/368
- Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte (EU) 2024/370
- Kennzeichnung von Produkten (EU) 2024/371
Da die KTW-BWGL des UBA sich bereits an der neuen EU-Richtlinie orientiert, bleiben die wesentlichen Bestandteile der Prüfungen erhalten. Wichtige Neuerungen in den neuen EU-Regularien sind das GC-MS Screening zur Untersuchung unerwarteter Substanzen, sowie die zusätzliche Migrationsprüfung mit gechlortem Prüfwasser im Kaltwasserbereich.
Die EU-Positivliste basiert im Wesentlichen auf den bisher gültigen nationalen Positivlisten. Einträge in der EU-Positivliste sind allerdings mit einem Ablaufdatum versehen. Die Gültigkeitsdauer der Einträge ist bei der jeweiligen Substanz angegeben, die Verlängerung muss rechtzeitig vom Hersteller beantragt werden.