Bisphenol A und Nonylphenol Studie

Aufgrund einer fehlenden Datenbasis konnte bisher nicht abgeschätzt werden, ob mit Einführung von Parameterwerten für BPA und NP die Trinkwasserversorgung in Deutschland vor eine Herausforderung gestellt wird. Ziel dieses DVGW geförderten Forschungsprojekts 
(W 201833) war es, eine aussagekräftige Anzahl von Trinkwasserproben von Versorgungsunternehmen auf BPA und NP zu analysieren, um Informationen über die Belastung des Trinkwassers in Deutschland zu erhalten.

Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie der Europäischen Kommission sieht einzuhaltender Parameterwerte für die östrogen wirksamen Substanzen Bisphenol A (BPA) von 0,1 µg/L und Nonylphenol (NP) von 0,3 µg/L im Trinkwasser vor. Beide Substanzen sind aktuell keine geforderten Parameter der Trinkwasserverordnung. Daher existiert auch keine Datenbasis, anhand derer abgeschätzt werden kann, ob mit Einführung dieser Parameterwerte die Trinkwasserversorgung in Deutschland vor eine Herausforderung gestellt wird.

Fakt ist jedoch, dass sich in Gewässern relevante Konzentrationen an BPA und NP nachweisen lassen. So lag beispielsweise das Maximum der BPA-Konzentrationen an der Ruhr am Pegel Wetter bei einem Jahresdurchschnittswert von 0,028 µg/L mit einem maximalen Einzelwert von 0,12 µg/L (Ruhrgütebericht 2015). Verantwortlich für den Eintrag von BPA in Oberflächengewässer sind vor allem Abläufe aus kommunalen Kläranlagen sowie der Eintrag durch die BPA-verarbeitende Industrie.

Ebenso kann BPA durch BPA-haltige Materialien wie Polycarbonate oder Epoxidharzbeschichtungen in Produkten für den Trinkwassereinsatz an das Trinkwasser abgegeben werden. Zwar ist die BPA-Abgabe im Rahmen von Hygieneprüfungen nach den Leitlinien des Umweltbundesamts begrenzt, jedoch liegt der aktuelle Prüfwert mit 2,5 µg/L deutlich über dem in der Trinkwasserrichtlinie geplanten Parameterwert von 0,1 µg/L.

Ziel des Forschungsprojekts war es daher mittels einer relevanten Anzahl von Trinkwasseranalysen eine belastbare Datenbasis zu schaffen, um abschätzen zu können, inwieweit ein möglicher Eintrag von BPA und NP in das Trinkwasser in Konzentrationen über dem Parameterwert von 0,1 µg/L bzw. 0,3 µg/L zu besorgen ist.

Hierzu wurden insgesamt 63 Trinkwasserproben aus der Routineüberwachung von 32 Wasserversorgern untersucht. Davon stammt der überwiegende Teil von Versorgern mit Grundwasser, gefolgt von Versorgern mit Uferfiltrat als Rohwasserquelle. Zusätzlich fand eine systematische Untersuchung bei 7 Wasserversorgern entlang des Fließwegs des Wassers Rohwasser – Wasserwerk (inkl. Zwischenschritte der Wasseraufbereitung) – Speicher – Verteilung – Trinkwasser-Installation statt, wobei insgesamt 42 Proben angefallen sind. Die Analysenergebnisse zeigen, dass in keiner der untersuchten Proben BPA oder NP in Konzentrationen über der analytischen Bestimmungsgrenze von 0,005 µg/L für BPA und 0,025 µg/L für NP gefunden werden konnten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Proben am Ausgang Wasserwerk, nach Behältern, im Netz oder in Trinkwasser-Installationen genommen wurden.

Nach jetzigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass das von den deutschen Wasserversorgern verteilte Trinkwasser frei von Bisphenol A und iso-Nonylphenol ist. Trotzdem empfiehlt es sich, dass Trinkwasser-Versorgungsunternehmen, zumindest stichprobenartig und zeitlich begrenzt, die Untersuchung der Parameter BPA und NP in ihr regelmäßiges Untersuchungsprogramm aufnehmen, um gesichert belegen zu können, dass auch in den betreffenden Versorgungsgebieten die Situation als unkritisch zu bewerten ist.

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