Trinkwasserverordnung 2023 und die Aufbereitung im Wasserwerk

Die Fachleute vom TZW verfügen über langjährige Erfahrung zu den verschiedenen Aufbereitungsverfahren.

In der neuen Trinkwasserverordnung sind einige Grenzwerte zu geringeren Konzentrationen abgeändert worden und neue Parameter mit Grenzwerten belegt. Für die Trinkwasseraufbereitung in den Wasserwerken haben insbesondere die beiden PFAS-Grenzwerte sowie der verringerte Grenzwert für Arsen große Bedeutung. Durch diese Änderungen müssen zum einen bestehende Aufbereitungsanlagen hinsichtlich ihrer Effizienz bewertet und bei Bedarf optimiert werden und zum anderen neue Aufbereitungsanlagen geplant, pilotiert und gebaut werden.

PFAS – Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen

Für die Trinkwasseraufbereitung in den Wasserwerken haben insbesondere die beiden PFAS-Grenzwerte „Summe 20 PFAS“ in Höhe von 0,1 µg/L und „Summe 4 PFAS“ von 0,020 µg/L große Bedeutung. Im Vergleich zu der bislang verwendeten Bewertung von PFAS im Trinkwasser, die auf Leitwerten (LW) und Gesundheitlichen Orientierungswerten (GOW) basierte, stellen die neuen PFAS-Grenzwerte eine drastische Verschärfung dar.

Dies hat zur Folge, dass bestehende Aktivkohlefilteranlagen, die zur PFAS-Entfernung genutzt werden, deutlich häufiger mit neuem Adsorptionsmaterial befüllt werden müssen, da die Aktivkohle hinsichtlich der Grenzwerteinhaltung früher als erschöpft zu bewerten ist. Der optimale bzw. wirtschaftlichste Zeitpunkt für den Aktivkohlewechsel sollte hierbei durch eine umfangreichere analytische Filterüberwachung ermittelt werden. Zudem bietet die bestehende Aufbereitungstechnik wie beispielsweise die Anzahl der Aktivkohlefilter oder Möglichkeiten zur Verschneidung mit unbelastetem Wasser das Potenzial, die Aktivkohlelaufzeit zu verlängern und somit betriebliche Kosten für das Aufbereitungsmaterial einzusparen.

PFAS werden bei der Enthärtung mittels Umkehrosmose oder Nanofiltration durch die Membranfiltration wirkungsvoll zurückgehalten. Durch die Einführung der sehr niedrigen PFAS-Grenzwerte kann es zukünftig erforderlich sein, den Bypass um die Enthärtungsanlage zusätzlich einer Aufbereitung zur PFAS-Entfernung zu unterziehen.

Arsen

Für die Trinkwasseraufbereitung in den Wasserwerken ist der von 10 µg/L auf 4 µg/L verringerte Grenzwert für Arsen von hoher Relevanz. Durch die Verringerung des Arsengrenzwertes wird nach ersten statistischen Auswertungen von Trinkwasserkonzentrationen eine Vielzahl von neue Aufbereitungsanlagen zur Arsenentfernung benötigt. In den meisten Fällen werden hierbei Anlagen zur gezielten Arsenentfernung wie Adsorptions- oder Flockungsanlagen umgesetzt werden. Die Wahl der wirtschaftlichsten Verfahrenstechnik sollte anhand von Faktoren wie Ausgangsbelastung, Entsorgungsmöglichkeiten der anfallenden Reststoffe oder Kapazitäten des Betriebspersonals getroffen werden. Ferner empfiehlt sich die Prüfung, ob Arsen durch die bestehende Aufbereitungstechnik mit anderen Aufbereitungszwecken, unter Umständen durch Anpassung der Betriebsbedingungen, ausreichend entfernt werden kann.

Weitere Informationen

Beitrag zu neuen gesetzlichen Vorgaben zu PFAS und den Möglichkeiten von Aktivkohle in der Aufbereitung (Link)
TZW Dienstleistungsangebot Aktivkohle (Flyer) 
Fachbeitrag "Sorptive removal of short-chain perfluoroalkyl substances (PFAS) during drinking water treatment using activated carbon and anion exchanger" (Link)
Fachbeitrag "Review of water treatment systems for PFAS removal" (Link)
Info-Flyer "Neue Anforderungen - Lösungen für die Wasserversorgung" (Flyer)

Kontakt

Leiter Sachgebiet Struktur- und Technologiekonzepte: Dr. Marcel Riegel
PFAS-Entfernung mittels Aktivkohle: Dr. Brigitte Haist-Gulde
Arsen-Entfernung: Dr. Stefan Stauder

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