

Zur Förderung und Pflege der nationalen und internationalen Beziehungen des TZW wird ein Kuratorium gebildet, das das TZW in seinen technischen und wissenschaftlichen Aufgabenstellungen berät. Das Kuratorium wird jährlich mindestens einmal durch den Vizepräsidenten oder Vizepräsidentin Wasser des DVGW einberufen, der oder die auch den Vorsitz führt.
Mitglieder des Kuratoriums sind von DVGW-Präsident und den Vizepräsidenten die Personen, die dem Fachbereich Wasser zugeordnet sind, der Präsident des BDEW, der Vorstand des DVGW, der Präsident des Karlsruher Institut für Technologie, der Leiter der DVGW-Forschungsstelle Wasser am Engler-Bunte-Institut des Karlsruher Institut für Technologie sowie ein Vertreter der Stadtwerke Karlsruhe. Ferner sollen dem Kuratorium Vertreter aus der Wissenschaft, aus fördernden Wasserversorgungsunternehmen, aus Fachverbänden und aus deutschen sowie ausländischen Fachinstituten angehören, die einvernehmlich jeweils auf die Dauer von vier Jahren berufen werden. (Zitat aus der TZW-Geschäftsordnung)